Menschen- und Freiheitsrechte sind Geburtsrechte, keine staatlichen Gnadenakte!

Menschenrechte sind die grösste Errungenschaft der Menschheit. Bereits in der Antike wussten die Menschen um die Bedeutung der Schriftlichkeit von Gesetzen, womit Rechtssicherheit geschaffen und der Willkür der Herrschenden Grenzen gesetzt wurden. Später waren es so bedeutende Rechtsakte, wie „Habeas Corpus“ oder die „Magna Charta“, die die Macht der Mächtigen beschränkten.

Den schönsten Ausdruck fanden die aufklärerischen Ideen vom freien Menschen in der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776, die das unveräusserliche Recht auf Leben, auf Freiheit und das persönliche Streben nach Glück verbrieft. Die einen Monat vor der darauf aufbauenden „Bill of Rights“ 1798 in Frankreich verabschiedete „Déclaration des Droits de l’Homme et du Citoyen“, war der erste in sich geschlossene Katalog von Menschenrechten. Es folgten die Uno-Charta und die Europäische Menschenrechtskonvention.

Leider erweist sich die Achtung der Freiheits- und Menschenrechte in der Tagespolitik als brüchig. Werden sie in Sonntagsreden von Politikern mit schönen Floskeln gepriesen, zögern die gleichen Personen nicht, sie einzuschränken, wenn sie sich davon einen Vorteil versprechen. Im internationalen Verbund wird aus zaghaften «Massnahmen» rasch eine Stampede mit all ihren gefährlichen Folgen.

Grund- und Freiheitsrechte von den Regierenden naturgemäss oftmals als lästig empfunden. Gerade deshalb ist ihre Verteidigung so wichtig. Denn sie sind nicht Ausdruck obrigkeitlicher Gnade, sondern Geburtsrechte. Was der Staat uns gibt, kann er uns auch wieder wegnehmen. Soweit dürfen wir es bei Grund- und Freiheitsrechten nicht kommen lassen.

In der Eidgenossenschaft bilden die mündigen und urteilsfähigen Bürgerinnen und Bürger den Souverän. Ohne Sie hätten wir weder Freiheitsrechte noch Rechtsstaat. Es ist darum unsere Aufgabe, beides zu schützen. Diesem Ziel hat sich der Verein «habeas corpus» verschrieben.